| |
Auslandskrankenversicherung:
Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie im Ausland selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert.
Ausländische Arzte stellen oft Privatrechnungen aus,
die meist sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet.
Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!
Auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche
Auslandskrankenversicherung sinnvoll, da der medizinisch notwendige Rücktransport oft nicht Bestandteil des Vertrages ist. |
|
 |
| |
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine
Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe
übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen
medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland
verlangt würden.
Die Auslandskrankenversicherung bietet u.a.
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und
Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie
Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein
Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bei der Auslandskrankenversicherung ist zu beachten:
- Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Bei der Auslandskrankenversicherung sind Vorerkrankungen ausgeschlossen.
- Die Auslandskrankenversicherung kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
- Höchstalter für die Auslandskrankenversicherung ist das 69. Lebensjahr
Vertragesbedingungen zur Auslandskrankenversicherung (bis 42 Tage Reisedauer)
Vertragesbedingungen zur Auslandskrankenversicherung (bis 365 Tage Reisedauer)
Hier können Sie Ihre Auslandkrankenversicherung bequem Online abschließen.
Zur Auslandskrankenversicherung
|
|