Reiserücktritts-/Abbruchversicherung

Informationen zur Reisekrankenversicherung der Elvia

Die Kosten einer Erkrankung/eines Unfall, der im Ausland behandelt wurde, werden bei gesetzlich versicherten Personen von den Krankenkassen nicht erstattet. Sofern diese Behandlung nicht in der Europäischen Union, Mittelmeeranrainerstaaten oder in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben stattgefunden hat.

Sichern Sie sich mit einer Auslandskrankenversicherung der Elvia ab. Somit sind Sie im Schadensfall in den besten Händen.


Auch für privat Versicherte ist es sinnvoll eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Denn die Elvia Auslandskrankenversicherung bewilligt ihren Kunden einen Rücktransport nach Deutschland bereits bei medizinisch sinnvoll und vertretbar, nicht erst bei medizinisch notwendig.

Weitere Fragen stellen Sie bitte telefonisch an unsere Support zu erreichen unter 05139/959920 oder per Mail an service@secure-travel.de